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Alt 05.07.2011, 10:58
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Standard BPjM - Die Indizierungen im Juni

Die BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) hat auch im vergangenen Juni diverse PS3 Spieltitel getestet und auf die A bzw. B Liste gesetzt:

A-Liste:
  • Kane & Lynch 2: Dog Days (UK-Version)
  • Red Faction - Guerrilla (EU-Version)


B-Liste (mit strafrechtlichem Verbreitungsverbot aus Sicht der BPjM)
  • Mortal Kombat (UK-Version)

Quelle
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F51 (05.07.2011)
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Alt 05.07.2011, 11:23
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dazu fällt mir wirklich nurnoch eins ein und zwar: Team Leonard!
Alles ab18 Titel und trotzdem sind sie jugendgefährend...
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Ricepudding (05.07.2011)
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Alt 05.07.2011, 11:35
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Sei dem Urteils-Spruch vom Surpreme Court letzte Woche, bin ich mit der obersten Landsjugendbehörde der USK im Gespräch um endlich mal ein paar Antworten zu erhalten, warum es in Deutschland eine Bevormundung von erwachsenen Spielern gibt. Leider weicht mein Ansprechpartner immer aus und beschreibt ohne Ende das Jugendschutzgesetz. Na hoffentlich bekomme ich heute mal eine konkrete Antwort, würde sie dann auch hier posten-jedenfalls den groben Inhalt, da mir eine 1:1 Wiedergabe der Informationen nicht gestattet ist.
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Geändert von DeLorean (05.07.2011 um 11:39 Uhr)
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Benno1610 (05.07.2011), Bhalzard (05.07.2011), Meisi (05.07.2011), opium_nrw (06.07.2011), Phil46 (05.07.2011), Ricepudding (05.07.2011)
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Alt 05.07.2011, 11:56
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JUGENDSCHUTZGEFÄHRDUNG bezogen auf ein spiel ab 18!

Nonsense shit?
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Alt 05.07.2011, 12:08
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Kann jemand bitte die Volljährigkeit abschaffen?

Die braucht man doch anscheinend nur noch für die Erwachsenen-Videothek.^^
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Alt 05.07.2011, 12:11
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Kann mir aml einer den unterschied zwischen list A und liste B erklären, danke
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Alt 05.07.2011, 12:21
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red facttion haha das ich nicht lache xD
bei dem spiel schlaf ich ein beim zocken xD
und dead space oder ähnliches lassen se durchgehen xD
  #8 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 12:37
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Zitat:
Zitat von Groovlboy28 Beitrag anzeigen
Kann mir aml einer den unterschied zwischen list A und liste B erklären, danke
Zitat:
Die Erklärung zu den unterschiedlichen Listen bei Indizierungen:
- Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt
- Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen.
Quelle: www.schnittberichte.com
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Gruß Tobi
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Alt 05.07.2011, 12:37
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*lol* immer wieder lustig dieses Land. Germany ist ein einziges, blutendes Geschwür am Arsch einer kranken zwiespältigen pseudomoralistischen Gesellschaft bestehend aus Behörden, deren Daseinsberechtigungen schon lange verwirkt sind.

Was wäre wenn bei der BPJS jemand Amok läuft mit nem Dr. Snuggles Shirt und ein paar lustige Head Shots verteilt?
Ein krankes Land, Gott ich liebe Deutschland :-)
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Geilfuss (06.07.2011)
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Alt 05.07.2011, 12:40
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Zitat:
Zitat von Ravior Beitrag anzeigen
red facttion haha das ich nicht lache xD
bei dem spiel schlaf ich ein beim zocken xD
und dead space oder ähnliches lassen se durchgehen xD
Das Dead Space ungeschnitten (abgesehen vom Friendly Fire im MP) in Deutschland erhältlich ist, setzt sich aus mehreren Faktoren der Bewertung zusammen die Raum für Interpretationen lassen. Hier mal ein kleiner Auszug aus der Bundesprüfstelle:

Genre
Bei der Prüfung einer möglichen jugendgefährdenden Wirkung von gewalthaltigen Träger- und Telemedien auf Kinder und Jugendliche ist auch die jeweilige Genrezugehörigkeit (z.B. Fantasy oder Horror) sowie die genretypische dramaturgische und bildliche Visualisierung zu berücksichtigen. Allein die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Genre begründet nicht zwangsläufig eine Jugendgefährdung, schließt sie aber auch nicht aus.

Gründe für eine Nichtindizierung bezogen auf interaktive Medien/Computerspiele
andere Elemente als Gewalttaten gegen Menschen spielen eine wesentliche Rolle
Tötungsvorgange werden ausschließlich gegen solche Wesen dargestellt, denen eine Menschenähnlichkeit fehlt

Somit spielt das Horror-Genre,welches generell Shockmomente und Angstzustände hervorrufen soll und damit physische Gewalt als solches in den Hintergrund rückt und die ausübene Gewalt, die sich ausschließlich auf Monster (ja es waren mal Menschen, daher ja Raum für Interpretation) auswirkt, die entscheidene Rolle für die ungeschnittene Freigabe.
Wenn man sich die einzelnen Punkte anschaut, stellt man schnell fest, dass es ein subjektiver Eindruck ist und von jedem anders ausgelegt bzw. anders interpretiert werden kann. Es kommt vor allem auf die Prioritäten an, so machen für die einen die Shockelemente und das klaustrophische Gefühl in Dead Space 1 das Spielgefühl aus, andere Leute erleben es dagegen nur als Metzelspiel.

Quelle: Bundesprüfstelle - Spruchpraxis - Gewaltdarstellungen
__________________


Geändert von DeLorean (05.07.2011 um 12:55 Uhr)
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bpjm , indizierungen , juni


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