Zitat:
Zitat von JBMAK
Nun wie auch immer andere Games bewerten, bleibt es doch eine subjektive Einzelmeinung. Ein hinweisgebender Gradmesser, aber mehr auch nicht. Ergo gilt es sich selber ein Bild zu machen sobald man den Titel sein eigen nennt...
Alles andere ist Hörensagen. Und das zählt vor Gericht nicht... ;-)
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eben, bin ich auch der meinung!
Und gegen höresagen springe ich auf und rufe Einspruch euer Ehren!
Der Zeuge bezieht sich auf Geschehnisse die er nicht selbst erlebt hat.
Das Höresagen ist vor Gericht nicht zulässig!
Und dann kommt es vom Richter:
Angenommen, Protokolantin, streichen sie die aussage bitte!