Habe ich ebend deine Fanboy-Gefühle zu Tekken verletzt ? Das wollte ich nicht, sorry.

Verwestlichung hat nichts mit dem Entwickler zu tun. Resident Evil 5 wurde auch stark verwestlicht > siehe Story, Charaktere, Gameplay. Das hat mit dem Team überhaupt nichts zu tun. Falls es dir nicht passt, lies dir das Famitsu-Review (japanisches Gaming-Magazin) durch, da steht im Überblick - warum Tekken 6 verwestlicht wurde und was kritisiert wird.
Schau dir die Story an. Waffengewalt, Krieg > Verwestlichung
Die Waffen bzw. Special Attacken waren ein Witz und wurden nur eingefügt, um die Casual-Spieler zu erreichen.
Die T6-Sequenzen hatten weniger Sinn bezüglich der Story als in Tekken 4 und 5.
Dark R. kannst du nicht zählen, da die PS3-Version aufgrund der PSP-Vorlage basiert.
Der Adventure-Modus von Tekken6 war wohl das Langweiligste, was Tekken jemals hatte. Den kann man einfach nicht gut reden.
Und hast du damals die News verfolgt, als der erste Tekken 6-Teaser erschienen ist ? Was dort von den Entwicklern behauptet wurde, war einfach nur lächerlich - da nichts davon umgesetzt wurde (verstärkende Schweißperlen - umso länger ein Kampf andauert, überarbeitetes Schadens-Modell-System der Charaktere ect.)! Dazu noch diese extremen Ladezeiten bei Tekken 6.... selbst wenn man es installiert.. wow -.-
Viele Japaner und andere Gamer sind enttäuscht - und das mit gutem Grund. Null Weiterentwicklung, abgesehen von der durchschnittlichen Grafik. Die starke Kritik seitens der Fans kam nicht umsonst.
Meine Kritik bezieht sich hauptsächlich auf Tekken 6,
nicht auf dein geliebtes TTT2. Ich werde nur auch diesen Teil ignorieren, da die japanischen Previews genau DAS bestätigen, was ich mir dank Tekken 6 bereits denke. Obwohl aber TTT2 besser wird als T6. Reichen tut es aber trotzdem nicht, um überzeugen zu können. Und die Kritik seid Tekken 6 kommt nicht nur stark aus Japan, sondern teilweise auch aus den Westen.
Dir wünsche ich dennoch viel Spass damit. Ich war ein großer Fan der Reihe, aber man muss auch mal Kritik anwenden, wenn Sie berechtigt ist.